Bach-FAQ 166
Drei Bach-Porträts in einer Stunde: Das schafft KI mit einem Text von nur runden 200 Worten. Gut ... und dazu ist dann noch eine heftige Nachbearbeitung nötig. © P. Bach jr.
Künstliche Intelligenz, beziehungsweise Artificial Intelligence ... KI oder AI: Nie war ein Umbruch innerhalb der Elektronik in unserem Alltag, im Geschäftsleben und auch privat, so gewaltig wie mit der Einführung von KI im ganz großen Maßstab: Beide, mein Bruder Wolfgang und meine Frau Renate, sind mir in Sachen Programmierung und im Umgang mit Softwares sowie elektronischen Endgeräten „um Meilen“, wenn nicht Lichtjahre, voraus. Und trotzdem habe ich beide zu Künstlicher Intelligenz (... KI) „geführt“. Und sie hat beide zu deren großem Erstaunen begeistert. Für mich und mein Projekt ergeben sich mit Künstlicher Intelligenz und zusammen mit Johann Sebastian Bach drei spannende Bereiche. Sie, als konservativer Bach-Fan, bitte ich um Nachsicht: Diese Seite meiner Bach-Homepage ist ein „Hobby im Hobby“. Und das heißt?
Mit diesen Zeilen spreche ich im Bereich der Musik- und Bild-Generierung natürlich die ganze Bandbreite meiner Besucher, auf dieser Seite, an. Es sind Menschen, die beinahe die Abkürzung „KI“ nicht kennen. Und solche, die bei meinen Ausführungen ... gleich weiter unten ... vielleicht sogar zu gähnen beginnen. Auch ich selbst lese mich gerade erst richtig ein. Also ist dieses Angebot eher etwas für Anfänger. Und übrigens: Hier ist doch wieder einmal ein lustiger Zufall beim Googeln passiert: Ausgerechnet ein Dr. Dr. h.c. Joscha Bach referiert in einem Video ganz allgemein über KI und ihn finde ich: ein 45-Minuten-Vortrag ... und ich verstehe „nur Bahnhof“. Aber dutzende Kommentare sind pure Begeisterung. Dann liegt das doch wohl an mir.
Bereits hier vorab: Alle Illustrationen auf dieser, meiner Seite sind mit Künstlicher Intelligenz erschaffen. Und alle in vergleichsweise ultrakurzer „Produktionszeit“. Jedes basiert dabei auf wenigen Einfällen, Maßgaben und Sätzen mit jeweils nur runden 100 Worten. Auf dieser Seite sind also keine „echten“ Porträts von Johann Sebastian Bach, die es ja ohnehin nicht gibt. Mit einer Ausnahme. Dazu sind es auch keine echten Bilder der drei Frauen in Johann Sebastian Bachs Leben, zunächst von Maria Barbara Bach ...
Johann Sebastian Bach und Maria Barbara Bach? Nein, nein, nein. Ich bin gespannt, ob sich Google für diese Maria Barbara interessiert und ob sie eines Tages in den Suchergebnissen auftaucht. Textlänge als „Arbeitsauftrag“?
Ganze 200 Worte. Dazu kommt wieder die Nachbearbeitung eines Künstlers, der davon etwas versteht. nämlich meine Frau Renate. © P. Bach jr.
Johann Sebastian Bach mit seiner zweiten Frau, Anna Magdalena Bach? Auch wieder ein nachdrückliches Nein! Beide dürfen nur hier „posieren“, weil es eine experimentelle FAQ ist. Wie lange dauerte es, dieses „Kunstwerk“ zu erstellen? Alles in allem runde 60 Minuten. Wie viele Worte waren nötig? Drei mehr als zum Bild zuvor, nämlich „ ... mit einem langen Zopf“. Wirklich atemberaubend. © P. Bach jr.
Und wer bitte ist dann diese Dame an Bachs Seite? Auf jeden Fall ist es nicht Organist Buxtehudes Tochter, Anna Margreta Buxtehude. Johann Sebastian Bach wollte sie nicht heiraten, weil sie zehn Jahre älter war als er. Und ... weil er sich zu dieser Zeit schon für Maria Barbara Bach entschieden hatte. Und für wen also nicht? Für die Dame im Kunstwerk über dieser Bildunterschrift. © P. Bach jr.
Weiter zum Thema „Johann Sebastian Bach und KI“.
1.
Bekanntschaft gemacht haben Sie bereits mit dem ersten KI-Bereich, der mich fasziniert. Das ist das Erschaffen von Gemälden, Zeichnungen und Kunstwerken, die man erhält, indem man nur wenige, kurze Sätze in ein Suchfeld eingibt. Für mein Projekt ist es eine unglaubliche Bereicherung des Angebotes an Illustrationen in manchen Bereichen. So ist die FAQ 105, in der es um Musikwerke, auch von Bach, die wir an Außerirdische sandten, heute komplett mit Künstlicher Intelligenz illustriert. Das Gleiche gilt für diese Seite, auf der Sie gerade lesen ... die FAQ 166. Nämlich dann, wenn es zum dritten Bereich kommt.
Spannend war das bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, als KI noch nicht der Hype war, den die Medien heute widerspiegeln. Da war nämlich die Frage, wem das Copyright an einer mit KI produziertem Kunstwerk gehört. Also zum Beispiel, wenn man mit einer Software Bach die Mundwinkel anhebt, sodass er lächelt. Ist es das Eigentum dessen, der das Werk an eine Software zur Gestaltung schickt? Oder gehört das Copyright den Programmierern, die diese Software zur Verfügung stellen? Heute ist es geklärt: Mit einem Abonnement dieser KI kann man alles mit einem Ergebnis tun ... auch in kommerzieller Hinsicht. Wenn man dann außerdem noch an den Ergebnissen der KI geringfügig „bastelt“, dann ist schließlich auch die eigene Publikation trotz Nutzung der KI wieder geschützt.
Spannend zu lesen ist dazu auch der Artikel auf persoenlich.com, dem Online-Magazin für Entscheider und Meinungsführerinnen. Hier geht es darum, mit KI und menschlichem Können, zusammen, ein Foto von Bach zu erschaffen, das nahe an sein tatsächliches Aussehen herankommt. Klar baut es auf dem authentischsten Gemälde auf, nämlich dem von Haußmann. Dabei kommt der Künstler aus der Schweiz, der sich dafür begeistert, an einem Künstler aus Indien vorbei. Was letztlich daraus entstand, ist eine große Freude, nachzulesen! Und das Video, mit Bach, wie Haußmann Bach malte - ein tatsächliches Deep Fake - aber einmal auch im positiven Sinn, ist einfach sensationell. Der Artikel endet mit der Frage, ob sich der Aufwand gelohnt hat. Mein „Urteil“: unbedingt!
2.
Diese, meine Homepage entsandt 2012. Dann steht 2024 und 2025 ein gewaltiger Relaunch, eine Überarbeitung, an. Dazu muss auch viel geprüft werden: von der Rechtschreibung bis hin zu Fakten und Informationen. Und hierbei hilft KI, genauer Microsoft Pilot, ... zum Beispiel.
Selbstverständlich müssen alle KI-Ergebnisse immer genauestens geprüft werden, aber Künstliche Intelligenz als Antwort bietet ohnehin mehr als „nur“ das eigentliche Ergebnis. Immer ist da auch noch wertvolles Zusatzwissen „mit dabei“. Dazu gibt es hier nur eine spannende Anwendung, die genau eine Woche vor dem Entstehen dieser Zeilen passierte. Es ging um die FAQ 154: „Warum weiß man, dass Bach nicht nur Musik für die Kirche schrieb?“. Ich suchte also nach einem „Nachweis“ der Frömmigkeit Bachs ... mir fielen die Bibeln ein, die Bach besessen haben soll ... und Künstliche Intelligenz kam damit „ins Spiel“. Meine KI vermeldete mir: „Bach besitzt 50 Bibeln. Im Bachhaus in Eisenach sind einige davon original zu sehen“. Ich setzte mich mit Dr. Hansen, dem Direktor des Bachhauses in Eisenach, in Verbindung. Der meinte: „Nein, es sind weniger gewesen“. Er bot mir an, einen Fachartikel eines Bach-Spezialisten des Bacharchivs in dieser „Disziplin“ (... „Bachbibeln“) darüber zur Verfügung zu stellen. Ich freute mich, wollte aber so lange nicht warten. Und googelte wieder und bemühte „meine KI“. Eine Antwort der Künstlichen Intelligenz war, dass in Bachs Testament 53 theologische Schriftstücke aufgeführt waren. Professionell getextet und auf einer Google-Ergebnisseite nachvollziehbar. Mit dieser Information bemühte ich meine KI ein weiteres Mal und fragte, wie viele der 53 erwähnten theologischen Werke davon Bibeln waren und das resultierte in der Zahl acht.
Es ist wie auf dem Flohmarkt, wenn man fast besessen nach „Schätzen“ sucht: So kommt ein Kunstwerk nach dem anderen zustande, wenn KI und ich „Hand in Hand arbeiten“. Und man kann einfach nicht aufhören. Und mit der perfekten Nachbearbeitung ... da klappt das auch mit jedem Werk besser und besser. © P. Bach jr.
30 Minuten Gedankenspiel, 150 Worte Fließtext, einige Minuten Wartezeit, danach professionelle Nachbearbeitung. Und schon ist es da: „Johann Sebastian Bach und zwei Musikerinnen sowie ein schwarzer Konzertflügel“. © P. Bach jr.
„Male Johann Sebastian Bach im Andy-Warhol-Stil“, ist natürlich nicht der gesamte Auftrag an meine KI. Etwas ausführlicher darf es schon sein. Gut ... dann folgende wenige Minuten Wartezeit. Schließlich passiert noch die aufwändige Nachbearbeitung. © P. Bach jr.
Er, der dritte Bereich, ist das allgemein bekannte Neue, was KI, also Künstliche Intelligenz, so mit sich bringt. Und was Kreative, Nerds, die GEMA und Künstler so „umtreibt“: Wie geht man mit Musik um, die KI geschaffen hat.
Die Krux: Künstliche Intelligenz, KI, muss lernen und wird dazu programmiert. Ohne nun die Kenntnisse in der Tiefe zu verstehen, kann man ganz grob zusammenfassen, dass KI zum Lernen viel Information und „Ergebnisse“ Dritter benötigt. Die holt sich Künstliche Intelligenz aus dem Netz. Und sie „klaut“ dabei ganz selbstverständlich. Bei Bildern wird das nicht ganz so deutlich und auch bei Informationen ist es schlecht nachzuvollziehen. Und selbst, wenn Anteile an Ergebnissen ganz klar bestimmten Publikationen „entlehnt“ wurden, ist eine Feststellung der Urheberschaft sehr schwierig, grenzwertig und von zu kleinem Interesse, als dass es eine Rolle spielt.
Aber bei Musik ist das anders, denn da sind große Player im Spiel. Das sind einmal die erfolgreichen der heute lebenden vielen Musik-Produzenten, Komponisten und auch Performer. „Musik und KI“ ... dieses Thema begegnet einem seit kurzer Zeit hin und wieder, wenn man auf der Suche nach Spannendem durch die TV-Sender „zappt“. Also gilt es nun für mich, sich einzulesen. Damit ich Ihnen zu „Bach und KI“ eine Begleitung werden kann.
Kaum zu glauben: Nur die Änderung des Namens eines berühmten Künstlers erzeugt dieses Bild oben. Man ersetzt im Satz „Zeichne Johann Sebastian Bach im Warhol-Stil“ das Wort „Warhol“ durch „Pop Art“ und erhält ein weiteres „Juwel“. Und so geht das weiter mit Dalí, Miro, Haring, Picasso, Monet, Kandinsky, Munch und so vielen Anderen mehr. Auf einige kam ich selbst, weitere Künstler lieferte ... natürlich die KI. © P. Bach jr.
Als Erstes ehrt Lauren Hannah-Murphy, Program Manager, Google AI (... KI) den Barock-Super-Star Bach und lässt den ersten „Doodle“ kreieren. Was ein Doodle ist? Ich finde es heraus. Google ich dazu? Nein. Ich frage ChatGPT: „Was ist ein Doodle?“.
„Doodles sind wegen ihrer zugänglichen und informellen Natur beliebt, besonders bei Hobby-Künstlern und Illustratoren. Manche Google-Doodles sind animiert oder interaktiv und erzählen Geschichten oder laden zum Spielen ein. Google-Doodle sind spezielle, künstlerisch gestaltete Variationen des Google-Logos, die auf der Startseite der Suchmaschine an besonderen Tagen (... wie Feiertagen, Jubiläen oder Geburtstagen berühmter Persönlichkeiten) gezeigt werden.“
Leider positioniert sich Google auf seiner eigenen Seite zur Suche selbst auf Platz 1 zum Keyword. Ob mich das stört, weiß ich erst, wenn meine Seite unter den ersten fünf Ergebnissen zu den Stichworten „Bach“, „KI“ und „Künstliche Intelligenz“ aufführt. Hier kommen Sie hin.
Die Zeitschrift Stern liefert den ersten spannende Artikel, den Sie auch lesen können, ohne dafür bezahlen zu müssen. Er bezieht sich auf den ersten Google-Doodle im letzte Abschnitt. Er ist aus dem Jahr 2019, als KI noch ein „Nerd-Ding“ war. Nicht in jedem Haushalt eingezogen und auch nicht bei den ersten 20 Prozent der Internet-Nutzer. Diese Zeilen entstehen aber Ende 2024, also ist das fünf Jahre her. Bedauerlicherweise steht in ihm nichts, außer eben, dass man selbst mit ein paar Noten im Stil von Bach komponieren lassen kann. Ist er lesenswert? Nicht wirklich. Trotzdem geht's hier hin.
Das Thema „Bach meets KI“: Wieder eine Illustration. Zehn solcher Werke entstanden mit beinahe nur einem einzigen Satz. Wie das? Künstliche Intelligenz fängt immer wieder mit einem neuen Auftrag bei null an. Das Werkzeug bezieht sich nicht auf die vorhergehende Antwort, den vorangegangenen Content oder das Bild. © P. Bach jr.
Schon viel spannender ist da der Artikel des Deutschlandfunks „Neuronales Netzwerk - Neue Bach-Choräle aus dem Computer“. Dieses Werk ist umfassend und auch für den Profi und den Bach-Fan, konservativ und ernsthaft, spannend. Für mich ist er jenseits meines Bach-Horizonts, aber für einen Interessierten ... lesenswert. Zwar ist er schon von 2017 ... das spielt aber keine Rolle. Urheberrechte spielen nämlich zu dieser Zeit noch keine große Rolle bei der Verwendung und Einbindung von KI.
2023 passiert der nächste Event mit „Bach & KI“: Sicherlich ist es ein Bachfan. Er fordert den Rat der Stadt Leipzig auf, mittels KI und für € 25.000 ein neues Bachwerk schaffen zu lassen. Per Petition. Die Petition wurde abgelehnt mit der Begründung „KI ist für Bach zu doof“. Allerdings ist dieses Zitat eine Deutung der BILD-Zeitung. Hier der sehr kurze Artikel. Noch immer ist nicht die „Rede“ von Urheberrechten.
Ganz klar meine Favoriten: Bilder von Bach im Stil von Dalì. Und man lernt von Werk zu Werk hinzu. Was aber nicht die top Nachbearbeitung erspart. Da ist selbst für modernste KI noch einige Luft nach oben. © P. Bach jr.
Erste spannende Lektüre zum Thema „Bach, Recht und KI“ liest man bei radio FM4 im ORF. „Wem gehören die Rechte, wenn Künstliche Intelligenz Musik komponiert?“ Spannend beschäftigt sich hierzu ein Jurist mit dieser Frage, die alles andere als leicht zu beantworten ist. Ausführlich können Sie den moderat langen Artikel hier lesen. Dr. Paul Fischer gibt sein Bestes. Dr. Fischer ist übrigens nicht „irgendein“ Jurist, sondern der Leiter der österreichischen AKM, sinngemäß ist das die GEMA, sozusagen, in Österreich.
Zunächst, meint Fischer, gehören grundsätzlich nur einem von Menschen komponierten Werk die Rechte.
Die erste Ebene bei der Betrachtung eines durch KI, englisch AI für Artificial Intelligence, produzierten Musikstückes ist zunächst recht simpel. Denn solch ein Musikwerk unterscheidet sich schließlich von analog, beziehungsweise herkömmlich produzierter, heißt komponierter und gespielter Musik nicht hörbar. Was heißt das und was resultiert daraus?
Angenommen ein Musiker, und ab jetzt sogar Menschen, die keine Ahnung vom Komponieren haben, lässt sich von Künstlicher Intelligenz ein Musikstück erstellen, dass sehr an die Musik von Abba, von den Beatles oder eben von Bach, Beethoven sowie Mozart erinnert. Dann eröffnen sich ihm mit der Publikation „seines“ Werkes, egal ob mit einem Musikverlag, auf YouTube oder anderen „Bühnen“ zwei Optionen. Nämlich erstens mit der „Ansage“, dass das, was der Zuhörer da genießt, von Künstlicher Intelligenz stammt und also – und das ist von Bedeutung – eben nicht von ihm oder von ihr, also von einem Menschen, komponiert ist.
Nach üblicher Definition aller professionell Beteiligten kann man dieses Werk nicht schützen. Jeder kann es auf einer Bühne performen, verändern und auch damit „Geld verdienen“.
Und zwar, ohne dass der Musiker aus dem Abschnitt weiter oben auf dieser Seite Geld dafür bekommt. Oder sich deswegen etwas einklagen kann. Natürlich dürfen in diesem Fall keine Notenabfolgen
von einem bekannten oder unbekannten Stück eines anderen Musikers stammen.
Zweitens aber kann dieser Mensch, also der oben aufgeführte KI-Nutzer, aber auch einfach behaupten, er oder sie hätten dieses Musikwerk – und zwar konservativ und
mit dem Stift auf dem Papier oder heute am PC „erfunden“, heißt, sich ausgedacht. Er oder sie erwähnt die KI nicht: Die KI „fällt sozusagen unter den
Tisch“. Dann ist sein/ihr Werk geschützt: Niemand darf es ohne Genehmigung verwenden … also performen, verkaufen oder verändern. Damit dieser Copyright-Schutz wirksam wird, muss der Verfasser
nicht in der GEMA sein, noch muss er sein Werk mit einem kleinen Copyright-© versehen. Werke, Fotos, Gemälde und auch Musikstücke sind nämlich auch ohne expliziten Hinweis
geschützt. Um allerdings Geld von einem Nutzer zu bekommen, der das Stück ohne Rücksprache genutzt hat, muss ein Komponist, der nicht der GEMA angeschlossen ist, auf eigenes Risiko einen
Rechtsanwalt bemühen und eventuell sogar klagen. Und wenn er oder sie verliert, dann kostet das eventuell heftigst Geld.
Bleibt unbekannt, dass der KI-Fan KI genutzt hat, entfallen auch die Möglichkeiten, dass das Unternehmen, das die KI programmiert hat, Ansprüche geltend machen könnte. Denn wie sollte ein Anwalt oder
ein Gericht sicher beweisen können, dass ein Musiker oder ein KI-Fan sein/ihr Werk nicht im Kopf komponiert und niedergeschrieben hat.
Natürlich ist das für heute lebende Musiker, Komponisten und auch Erben von Musikern mit hohem finanziellem Input, wie die Hinterbliebenen von Elvis oder Michael Jackson, ärgerlich. Da geht manche
Million den Bach hinunter (… ein Wortspiel auf meiner „Bach-über-Bach-Homepage“). Sehr detailliert dazu ist der Artikel von Dr. Paul Fischer, einem
Juristen der AKM. Die AKM ist die Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger, das Pendant zur GEMA in Deutschland, aber eben in Österreich. Das Interview fand zwischen ihm und der
Redakteurin Katharina Seidler statt. Hier kommen Sie zum ganzen Artikel.
Am Anfang geht es darum, ob KI überhaupt in der Lage ist, Herzschmerz und ähnliche menschliche Regungen genauso gut wie ein Mensch musikalisch darzustellen. Es ist allerdings vollkommen irrelevant, denn ist es schlechter als human komponiert, interessiert ja niemanden, was dabei herauskommt. Er legt dar, was ich oben erwähnte: Nur menschliches Werk ist überhaupt „schützenstauglich“. Dann bringt er die Überlegung ins Spiel, wann man überhaupt von KI sprechen kann. Und zu welchem KI-evolutionären Zeitpunkt. Heute? Vor fünf Jahren. In 100 Jahren?
Da kommt dann aber die Frage auf, ob man eventuell KI-Werke in Sachen Musik doch als schützenswert definieren kann. Darüber, sagt Fischer, zerbrechen sich Juristen und Gelehrte derzeit die Köpfe.
Schließlich aber ergibt sich noch eine ganz andere Perspektive. Nämlich: die Programmierung einer KI, die zu ihrer hohen Qualität nur dadurch kommt, dass man sie mit berühmten Beispielen „füttert“. Und die KI dann selbst im Internet „forscht“, wo zweckdienlich Hörbares zu finden ist. Diese KI kommt nämlich dann bei Bach, Mozart, Elvis oder Michael Jackson vorbei. Bei allen vier Künstlern ist von Bedeutung, dass sich solch eine KI ja nicht nur an Noten orientiert, sondern sie ebenfalls nach hörbarer Musik fahndet. Und die wird fast immer von heute noch lebenden, oder noch nicht lange genug verstorbenen Musikern gespielt. Uralte Recordings auf Schellackplatten von rund 100 Jahre toten Musiken sind die Ausnahme.
Das Recht hinkt der Technik hinterher, meint Fischer, wenn man überlegen wird, ob eine KI eine „maschinelle Persönlichkeit“ ist. Und demnach sogar Rechte hat. Es ist also die grundsätzliche Frage, ob Roboter überhaupt Rechte haben können. Und das wäre ja dann nicht nur für das Komponieren von Musik von epochaler Bedeutung. Groß, in riesigen Lettern, ergibt sich die Frage, ob selbstfahrende Autos morden können. Und ob man sie dann bestrafen kann. Das hört sich an wie Science Fiction, Jules Verne lässt grüßen.
Eine zweite Möglichkeit, so schreibt er, ist ein Leistungsschutzrecht zu gewähren. Das aber scheidet für mich ganz aus, denn wenn der Komponist nicht publiziert, dass er oder sie KI nutzte, greift das nämlich überhaupt nicht. So folge ich dem Juristen auch nicht, dass es ein guter Mittelweg zwischen dem Urheberrecht eines Computers und „gar keinem Schutz“ sein könnte.
Trainingsdaten, so nennt Fischer die Musik, die eine KI braucht, um überhaupt den Stil einer Band oder eines Komponisten zu imitieren: unfassbar viele Trainingsdaten aus der Tiefe des Internets. Oder direkt eingespielt aus dafür bereitgestellten Medien. Spannend am Rande: Formell ist diese, meine KI-Seite dem 1. Januar 2025 legalisiert. Es geht um das Data-Mining, dass dazu berechtigt, Daten zu sammeln. Mit einer positiven Option zugunsten aller Musikschaffenden: Es ist die „Opt-Out-Möglichkeit“, die verbietet, dass eigene Werke gecrawlt werden, um eine KI damit zu versorgen.
Der Artikel bietet noch weitere Information, unter anderem zu einem Selbstversuch der Künstlerin Holly Herndorn, Smart Contracts. Ein ganz spannender Abschnitt befasst sich mit der Nutzung der eigenen Stimme. Bei der ÖBB haben alle Zugansagen eine genormte Stimme eines unter Profis bekannten Künstlers. Hier ergibt sich parallel zu dieser Situation eine besondere Nische. Es ist die unverwechselbare Stimme von Künstlern. Wie also verhält es sich damit, wenn KI nicht nur im Stil der Werke von Elvis Presley komponiert, sondern dann auch noch mit dessen Stimme singt. Darf dieses Kunstprodukt dann „gebührenfrei“ vermarktet werden?
Alles das ist noch der „Wilde Westen“ der KI im Musikbusiness und es wird sicherlich noch viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, dauern, bis Regeln, das heißt Gesetze hierzu nicht nur festgelegt sind, sondern auch zu konkreten Leitlinien werden.
Die GEMA in Deutschland positioniert sich inzwischen:
Und die beste Quelle für den „Stand der Dinge“ sind natürlich die Statements der GEMA selbst, auf deren Homepage. Natürlich aufbereitet mit dem Interesse der GEMA und deshalb vielleicht im Wording nicht ganz neutral. Aber: Es ist viel Lektüre und es ist spannende Lektüre. Und das auch noch mit Hintergrund, Aufarbeitung und sogar FAQ. OpenAI ist der Gegner im juristischen Fight und man darf gespannt sein, wie sich dieser juristische Kampf entwickeln wird. Hier erfahren Sie mehr.
Dass Texte nicht wortwörtlich für die Vertonung von Musikwerken verwendet werden dürfen, sollte eigentlich jedem klar sein, der sich auch nur oberflächlich mit dem Thema Copyright beschäftigt hat. Trotzdem ist hier der Link zu einem Bericht des BR24. Gegner sind auch hier die GEMA und OpenAI.
Auch das Portal Legal Data beschäftigt sich im November 2024 damit und der Artikel ist lesenswert.
Sound and Recording bietet einen lesenswerten Artikel an und geht ein wenig tiefer. Ein wenig PC-Kenntnis vorausgesetzt, erfährt man mehr, wenn man sich mit der Musikproduktion auskennt. Ein wenig.
Unbedingt spannend ist auch ein Artikel von Anwalt.de, den Dr. Walter Späth verfasst hat. Hier kommen Sie zur Lektüre in zwei Minuten.
„Höchstbehördlich“ kann man sich natürlich auch bereits informieren: Bundesministerium der Justiz bietet Lesestoff und Information an.
Meine Meinung zum Thema des als vorletzten Hinweis kommen zwei Angebote noch zur Auswahl: Nämlich die des Verbraucherportals: Natürlich ist bei dieser Menge an Lesestoff manches doppelt erwähnt, aber es geht bei einer Internetsuche immer um den einen Satz, der in anderen Publikationen nicht zu finden ist. Und dann den Unterschied ausmacht. Deswegen in diesem Absatz auch noch der Lesestoff einer weiteren Anwaltskanzlei „Rödel & Partner“.
Auf dieser Seite abschließend soll noch das Angebot von Decoder.at aufgeführt sein, mit dessen Content Sie dann auf dem Laufenden sind.
Tatsächlich gibt es einen „Nachzügler“. Und hier kommen Sie hin.
Kennen Sie das: Man ist davon besessen, weiter und weiterzusuchen. Weil einen die Ergebnisse so sehr beeindrucken. In Fotoarchiven passiert einem das. Oder auf dem Flohmarkt. Im Ladengeschäft und auch beim Googeln. So ergeht es mir zu dieser Seite auch. Was braucht man dazu? Ein Abo für eine KI-Software, wenn man richtig Spaß an „Malen mit KI“ findet. Und es bedarf eines winzigen Textes, zu Beispiel „Male Johann Sebastian Bach im Andy-Warhol-Stil“ (... und etwa 90 Worte mehr). Und was dann dabei herauskommt, begeistert jeden, der kreativ unterwegs ist. Gut, sehr konservative Bach-Fans mögen jetzt und bei den folgenden Motiven den Kopf schütteln. Aber: Es geht nicht darum, Herrn Bach realistisch darzustellen, das haben die bekannten Bach-Maler Rentsch und sein Kollege in einer anderen Zeit, der Herr Ihle, auch nicht gemacht. Und in den beiden Plastiken in Arnstadt, Dornheim und Mühlhausen spiegelt sich das spätere, realistische Aussehen ebenfalls nicht.
Andererseits ergaben die Worte oben nicht nur ein Ergebnis in 20 Sekunden, sondern je 20 Sekunden ein weiteres. Und dabei ist natürlich schon von Bedeutung, dass wir, wie auch der Gestalter des Neuen Bachdenkmals ebenso, möglichst nahe an den Gesichtsausdruck von Bach herankommen. Nur: Das ist explizit nicht das Ziel.
Dann geht es bei den folgenden Motiven nicht darum, es den Künstlern mit den ganz großen Namen, Miro, Warhol, Picasso oder Dali ... gleichzutun. Wie könnte es darum gehen?! Einzig die Ergebnisse in Relation zu so wenig Text und in dieser Produktionsgeschwindigkeit sind von Bedeutung. Natürlich bedarf es bei manchem Kunstwerk ein wenig mehr Text. Aber ... das ist oft nur ein Wort wie „... addiere eine Katze“, oder „füge Planeten hinzu“.
Von diesen „Kunstwerken“ bin ich auch deshalb begeistert, weil mein Verhältnis zu Bildern von Bach 2012 damit begann, dass wir zusammen nach Paris fuhren, einzig um uns auf dem Place de Tertre, hinter der Kirche Sacré Coeur eine Karikatur malen zu lassen, weil ich Probleme hatte, an ein hochwertiges Porträt von Bach zu gelangen. Kurz danach entstand - in den USA - von meiner Cousine gemalt, das Bach-Porträt, das seither diese Homepage ziert. Zwischen 2012 und 2024 haben wir weitere Bach-Porträts malen lassen. Damit wir Homepage-Seiten illustrieren konnten und im Shop meiner Frau „Bach 4 You“-Artikel und Kalender anbieten konnten, um unsere Bach-Mission zu finanzieren.
Freuen Sie sich also - meine herzliche Bitte - an den unglaublichen Ergebnissen, die ich allerdings nur auf dieser spezifischen Seite und auf zwei weiteren FAQ auf meiner Homepage verbreiten möchte. Alles andere wäre dann doch zu unseriös.
Also dann: viel Spaß!
Ganz anderer Stil ... aber immer ist es Bach. © P. Bach jr.
Nein, diese Kirche gibt es nirgendwo, außer bei mir: auch kein solches Porträt vom Thomaskantor. © P. Bach jr.
Wieder im Salvador-Dalí-Stil ... davon kann ich nicht „genug bekommen“. © P. Bach jr.
Einmal auch ganz ohne Kommentar. © P. Bach jr.
Im Stil von Friedensreich Hundertwasser. © P. Bach jr.
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Nur im Shop in der „Bach-Mission“ können Sie sich zwischen zwei Bach-Siegeln entscheiden. Einmal ist es das, das jeder kennt. Und dann ist es das Siegel, das im Dom zu Meißen gefunden wurde.
Es sind hunderte, wenn nicht sogar tausende Artikel, die man in den Online-Shops Zazzle, Spreadshirt, Redbubble und Co. findet: Und alle sind sie personalisiert.
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